Mit der Künstlersozialversicherung sind seit 1983 die selbständigen Künstler und Publizisten in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung einbezogen. Es gilt hier die Besonderheit, dass Künstler und Publizisten nur die Hälfte ihrer Beiträge selbst tragen müssen. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und eine Abgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten.
Infolge einer Vielzahl von Gesetzesänderungen erscheint es angebracht, die Haftungsrisiken des GmbH Geschäftsführers im Falle der Krise der GmbH neu zu beleuchten, wobei bei folgenden Ausführungen nicht der Anspruch auf Vollständigkeit erhoben wird.
Bedeutung der Rechnung für den Vorsteuerabzug, Begriff und Form der Rechnung, Pflichtangaben in der Rechnung, Besonderheiten, Fehlerhafte Rechnungen und Berichtigung, Aufbewahrung von Rechnungen.